Immobilienkauf

Der Kaufvertrag und seine Abwicklung

Beim Kaufvertrag über eine Immobilie betreut der Notar die gesamte rechtliche Abwicklung von der Beurkundung über die Kaufpreiszahlung bis hin zur Eigentumsumschreibung.

Der Notar stellt sicher, dass im Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises dem Eigentumserwerb nichts entgegensteht.

Die Übergabe des Objektes erfolgt regelmäßig nach Bezahlung des Kaufpreises. Die Kosten des Vertrages und seiner Abwicklung trägt üblicherweise der Käufer. Die Kosten für die Löschung von eingetragenen Belastungen (z. B. Grundschulden des Verkäufers) trägt in der Regel der Verkäufer. Dies gilt auch für die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises.

Besteht Interesse an der Klärung der Frage, ob Erschließungsbeiträge aus der Vergangenheit noch offen sind oder die Erhebung von Beiträgen unmittelbar bevor steht, sind die entsprechenden Auskünfte bei der zuständigen Gemeinde einzuholen.

Für den Fall, dass Grundstücksteilflächen verkauft werden, veranlasst der Notar die erforderliche Vermessung.

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