Dienstbarkeit

Sie können hier die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Beurkundung oder zur Beglaubigung anmelden. Bitten füllen Sie die nachfolgenden Felder soweit wie möglich aus. Nach Eingang Ihrer E-Mail werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und, soweit erforderlich, einen Termin zu einem persönlichen Vorgespräch mit Ihnen abstimmen. Sie können natürlich auch direkt einen Besprechungstermin vereinbaren.

Zum Besprechungstermin sollten Sie mitbringen:

  • Ausweis
  • Lageplan des zu belastenden Grundstücks


Ansprechpartner und Entwurfsempfänger

 

Allgemeiner Hinweis

Wenn Ihnen bereits ein – etwa von einem Energieversorgungsunternehmen gefertigter – vollständiger (mit allen erforderlichen Grundbuchangaben zum Grundbesitz) Entwurf der zu bestellenden Dienstbarkeit vorliegt, der lediglich noch von Ihnen in notariell beglaubigter Form unterschrieben werden muss, brauchen Sie die folgenden Angaben nicht zu machen. In diesem Fall können Sie unmittelbar telefonisch einen Beglaubigungstermin mit dem Notariat vereinbaren, zu dem Sie bitte Ihren Entwurf und einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

 

Art der Dienstbarkeit

GehrechtGeh- und FahrtrechtLeitungsrecht (z. B. Abwasserleitungsrecht oder Stromleitungsrecht)KraftfahrzeugabstellrechtAbstandsflächenübernahmeBebauungsverbotÜberbaurechtBrandmaueranbaurechtGewerbebetriebsbeschränkungImmissionsduldungPhotovoltaikanlagenrechtWindenergieanlagenrechtsonstiges (bitte angeben:)

 

Belastungsgegenstand

Hinweis: Wenn der Ausübungsbereich der Dienstbarkeit - wie regelmäßig – nur ein Teil des belasteten Grundstücks ist, wird ein Grundstücksplan benötigt.

 

Eigentümer des Belastungsgegenstand

 

Berechtigter


der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks (=Grunddienstbarkeit)eine bestimmte Person (beschränkte persönliche Dienstbarkeit)