Erbscheinsantrag

Der Tod eines Menschen bedeutet Schmerz und Trauer für seine Familie. Neben dieser großen persönlichen Belastung müssen die Erben eines verstorbenen Menschen die Erbfolge umsetzen. Ist ein notariell beurkundetes Testament oder ein notariell beurkundeter Erbvertrag vorhanden, sind regelmäßig keine besonderen Schritte erforderlich. Tritt gesetzliche Erbfolge ein oder besteht ein privatschriftliches Testament, müssen die Erben ein sog. Erbscheinsverfahren durchführen. Der Erbschein ist der Ausweis der Erbfolge und wird benötigt, um das Erbe antreten zu können. Erst mit dem Erbschein können die Erben über Gelder verfügen und in das Grundbuch eingetragen werden.

Die Beurkundung des Erbscheinsantrages können Sie beim Notar vornehmen. Bitte füllen die Felder auf der folgenden Seite soweit wie möglich aus. Nach Eingang Ihrer E-Mail werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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