Beglaubigung

Sie können hier die Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter einem Ihnen bereits vorliegenden Dokument oder die Erstellung einer beglaubigten Abschrift eines Dokuments anmelden. Nach Eingang Ihrer E-Mail werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Beglaubigungstermin mit Ihnen abstimmen. Sie können natürlich auch direkt einen Beglaubigungstermin vereinbaren oder uns auch ohne vorherige Terminvereinbarung während der Bürozeiten aufsuchen.

Zum Beglaubigungstermin sollten Sie mitbringen:

  • Ausweis (nur sofern Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll)
  • Dokument, das Sie in notariell beglaubigter Form unterschreiben möchten oder von dem Sie eine beglaubigte Abschrift wünschen

 

Ansprechpartner

 

Hinweise:

Anders als bei der Beurkundung einer Willenserklärung bestätigt der Notar bei einer Unterschriftsbeglaubigung nur, dass jemand einen Text vor ihm unterzeichnet oder ihm persönlich bestätigt hat, dass er ihn unterschrieben hat. Grundsätzlich kann jede Privaturkunde ohne Rücksicht auf Form und Inhalt beglaubigt werden, da es sich um eine bloße Identitätsbestätigung des Notars handelt. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann deshalb jederzeit und kurzfristig, auch ohne Termin, erfolgen. Wir erstellen unverzüglich den Beglaubigungsvermerk und geben Ihnen Ihre Privaturkunde samt notariellem Beglaubigungsvermerk nach kurzer Wartezeit sofort zur weiteren Verwendung wieder mit oder versenden die Erklärung auf Wunsch unmittelbar an andere Personen oder Stellen, bei Bedarf auch elektronisch. Selbstverständlich können wir auch gerne bei der inhaltlichen Erstellung der zu beglaubigenden Erklärung (z. B. bei einer Erbausschlagung, Vereinsregisteranmeldung) behilflich sein. Dann benötigen wir natürlich weitergehende Informationen und die erforderliche Vorbereitungszeit.

Übrigens zur Vermeidung von Missverständnissen: Jeder, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich dem Notar gegenüber seine Unterschrift leisten bzw. anerkennen. Die Beglaubigung darf nicht aufgrund Ihrer telefonischen Bestätigung oder aufgrund der Bestätigung anderer Personen erfolgen. Sollen die Unterschriften mehrerer Personen unter einem Dokument beglaubigt werden, wird nur eine Gebühr für die Beglaubigung erhoben, wenn die Personen am selben Tag (nicht unbedingt gleichzeitig) erscheinen.

Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass eine Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt. Derartige Beglaubigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden, Bewerbungen u.ä. verlangt. Auch hier gilt wie bei der Unterschriftsbeglaubigung, dass Sie jederzeit mit Ihrer Privaturkunde zu uns kommen können und wir Ihnen sofort eine beglaubigte Abschrift zur Mitnahme bzw. zum Versand erstellen.