Erbengemeinschaft

Sie können hier eine Erbauseinandersetzung oder Erbanteilsübertragung zur Beurkundung anmelden. Bitten füllen Sie die nachfolgenden Felder soweit wie möglich aus. Nach Eingang Ihrer E-Mail werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zu einem persönlichen Vorgespräch mit Ihnen abstimmen. Sie können natürlich auch direkt einen Besprechungstermin vereinbaren.

Zum Besprechungstermin sollten Sie mitbringen:

  • Ausweis
  • Erbschein des Nachlassgerichts (soweit vorhanden)
  • Kopie der Verfügung/en von Todes wegen des Erblassers und Kopie der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung dieser Verfügung/en (soweit vorhanden)
  • sonstige für die Vertragsgestaltung relevante Unterlagen über den Bestand des Nachlasses (z. B. Kontounterlagen, Darlehensauszug)



  • Ansprechpartner und Entwurfsempfänger

     

     

     

     

    Erblasser

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Erbe 1

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Erbe 2

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Erbe 3

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Zum Nachlass gehörender Grundbesitz

     

     

     

     

     ja nein

     


     ist nicht mehr vorhanden bzw. ist bereits verteilt, so dass die Erbengemeinschaft mit Übertragung des Grundbesitzes beendet ist
     ist zwar vorhanden, insofern sollen aber derzeit keine Vereinbarungen getroffen werden
     ist vorhanden und insofern sollen in der Notarurkunde Vereinbarungen getroffen werden

     


     Grundbesitz erhält ein Erbe als Erwerber
     Übertragung des Erbteils
     Übertragung beweglicher Sachen an einen Erben
     Aufteilung des Geldvermögens zwischen den Erben (bitte Kontounterlagen zum Besprechungstermin mitbringen)
     Ausgleichszahlung des Erwerbers
     Übernahme von Nachlassverbindlichkeiten durch den Erwerber (bitte Darlehensauszüge zum Besprechungstermin mitbringen)
     Einräumung eines Wohnungsrechts zugunsten eines Miterben
     Pflichtteilsverzicht gegenüber einem Miterben
     sonstige Gegenleistungen des Erwerbers