Anmeldung von Vereinen

Hier können Sie die erforderliche Anmeldung Ihres Vereins zum Vereinsregister vorbereiten. Nach Eingang Ihrer E-Mail werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Beglaubigungstermin mit Ihnen abstimmen. Sie könne natürlich auch direkt einen Termin vereinbaren oder uns auch ohne vorherige Terminvereinbarung während der Bürozeiten aufsuchen.

Zum Beglaubigungstermin ist ein Ausweis mitzubringen.

Wir bitten höflich, die anfallenden Beglaubigungsgebühren, die je nach Umfang der Registeranmeldung unter 50,00 € liegen dürften, bei der Beglaubigung der ersten Unterschrift in bar zu begleichen. Sie erhalten selbstverständlich eine auf den Verein ausgestellte Kostenrechnung.

Übrigens zur Vermeidung von Missverständnissen: Jeder, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich dem Notar gegenüber seine Unterschrift leisten bzw. anerkennen. Die Beglaubigung darf nicht aufgrund Ihrer telefonischen Bestätigung oder aufgrund der Bestätigung anderer Personen erfolgen. Sollen die Unterschriften mehrerer Personen unter einem Dokument beglaubigt werden, wird nur eine Gebühr für die Beglaubigung erhoben, wenn die Personen am selben Tag (nicht unbedingt gleichzeitig) erscheinen.


  • Ansprechpartner

     

     

     

     


Hinweise:

Neuanmeldung eines Vereins:

Wer muss anmelden?

Die Anmeldung ist im Notariat von Vorstandsmitgliedern vorzunehmen, die nach der Satzung den Verein vertreten können. Enthält die Satzung keine Regelung, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:

  • Versammlungsprotokoll im Original (vom Protokollführer oder ggf. in der Satzung bestimmten Personen unterschrieben),
  • Satzung des Vereins im Original (von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben),
  • Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift sämtlicher vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder,
  • Zustelladresse des Vereins.


Vorstandsänderung:

Wer muss anmelden?

Die Anmeldung ist im Notariat von Vorstandsmitgliedern vorzunehmen, die nach der Satzung den Verein vertreten können. Enthält die Satzung keine Regelung, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:

  • Versammlungsprotokoll in Kopie (vom Protokollführer oder ggf. in der Satzung bestimmten Personen unterschrieben),
  • Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift der geänderten Vorstandsmitglieder.


Satzungsänderung:

Wer muss anmelden?

Die Anmeldung ist im Notariat von Vorstandsmitgliedern vorzunehmen, die nach der Satzung den Verein vertreten können. Enthält die Satzung keine Regelung, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:

  • Versammlungsprotokoll in Kopie (vom Protokollführer oder ggf. in der Satzung bestimmten Personen unterschrieben),
  • Aktuelle, neugefasste Satzung.